Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen Bilanzierung Steuern
Note: 1 7 Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Institut für Öffentliche Finanzen)
Veranstaltung: Deutsche Finanzgeschichte des 20. Jahrhunderts Sprache: Deutsch Abstract: In
der vorliegenden Arbeit soll die Entwicklung der Umsatzsteuer in Deutschland vom Kaiserreich
bis zur Gegenwart aufgezeigt werden. Hierzu wird zunächst in Kapitel zwei das Wesen einer
allgemeinen Umsatzbesteuerung skizziert und die Vorgeschichte der Umsatzbesteuerung in
Deutschland dargestellt. In den folgenden Abschnitten des Kapitels drei werden die
Fortentwicklung und die Bedeutung der Umsatzbesteuerung in Deutschland erläutert. Hierbei wird
kurz auf die jeweils zugrundeliegenden finanzpolitischen Zusammenhänge und den jeweils
geltenden Finanzausgleich sowie Auswirkungen der Steuerharmonisierung innerhalb der
Europäischen Union Bezug genommen. In Kapitel 4 schließt die Arbeit mit einem zusammenfassenden
Fazit das die Motivation zur Einführung und vorgenommenen Änderungen der Umsatzbesteuerung
herausstellt. Die Umsatzsteuer (USt) ist die Steuer auf den Umsatz eines Unternehmens die vom
Unternehmer zu entrichten ist. Sie kann jedoch über den Preis auf den Kunden überwälzt werden
weshalb man von einer indirekten Steuer spricht. Johannes Popitz Staatssekretär im
Reichs-finanzministerium von 1925 bis 1929 führt als Wesen der Umsatzsteuer an dass der
Steuerpflichtige - der Unternehmer - nur Steuerzahler nicht auch Steuerträger sein soll. Die
Steuer soll damit wirtschaftlich den Endverbraucher belasten. Die Umsatzsteuer ist deshalb als
Verbrauchsteuer einzustufen die technisch jedoch als Verkehrsteuer ausgestaltet ist da die
Steuerpflicht an den Umsatzvorgang anknüpft. Auszugrenzen von der Betrachtung des Ansatzes
einer allgemeinen Umsatzsteuer sind Systeme in denen die zu entrichtende Steuer nicht am
erzielten Preis des Umsatzes gemessen wird oder in denen nur einzelne Gegenstände oder
Verkehrsvorgänge der Steuer unterliegen. Insofern ist nicht von einer allgemeinen Besteuerung
auszugehen. Dem Grundgedanken der Umsatzsteuer folgende Besteuerungsweisen lassen sich bereits
im Altertum finden. Hier treten diejenigen Staaten in deren wirtschaftlichem Leben Handel und
Industrie eine nennenswerte Rolle spielen in den Vordergrund. Es sind jedoch im Verlaufe der
Entwicklung der Umsatzsteuer unterschiedlich starke Ausprägungen des Gedankens auszumachen. Der
Umsatzsteuer kam sowohl im griechischen System des 4. Und 5. Jahrhunderts als auch im
römischen System der Kaiserzeit im Gegensatz zu anderen Systemen des Altertums eine starke
Bedeutung zu.