Rechtsgeschichte dient dem besseren Verständnis sowohl der konkreten Rechtsordnung als auch des
Rechts im Allgemeinen. Jede Rechtsordnung ist historisch gewachsen. Und auch in der praktischen
Rechtsanwendung kommt man kaum an geschichtlichen Aspekten des Rechts vorbei: So gehört die
historische Auslegung zu den gängigen rechtswissenschaftlichen Methoden die Kenntnis der
Entstehungsbedingungen einer Norm ist Voraussetzung für rechtspolitische Überlegungen und
legistische Weiterentwicklung. Auch die überarbeitete 6. Auflage bietet unter Darstellung der
Verfassungs- Privatrechts- und Strafrechtsgeschichte einen fundierten Überblick über die
österreichische Rechtsgeschichte. Ein umfangreiches Sach- und Personenregister diverse Karten
und eine Zeittafel ergänzen die Darstellung.