Das neue Recht Mit der 19. Novelle des Atomgesetzes wurde der Atomausstieg zum 15. April 2023
vollzogen. Doch die Betreiberpflichten gelten weiter vom beendeten Betrieb über die
Stilllegung bis hin zur Lagerung. Die Neuauflage des NK-Atomrecht Die 2. Auflage des
hochgelobten NomosKommentars erläutert die Regelungen zur befristeten Laufzeitverlängerung
insbesondere zur weiteren Sicherung des AKW-Betriebs zur finanziellen Entschädigung der
AKW-Betreiber. Aktuell berücksichtigt dabei: 19. AtG-Novelle - Laufzeitverlängerung für die
letzten drei AKWs 18. AtG-Novelle - Finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen 17.
AtG-Novelle - Nukleare Sicherung von Atomkraftwerken Zwischenlagern und Transporten
Übergreifend werden sowohl der Ausstieg als auch die fortlaufenden Betreiberpflichten im Detail
dargestellt und die Regelungszusammenhänge offengelegt. Die sich neu stellenden unions- und
verfassungsrechtlichen Fragen werden Punkt für Punkt behandelt. Mit den Neuregelungen gewinnen
die Ausstiegsgesetze (EntsorgFondsG EntsorgÜbG TransparenzG NachhG) noch mehr an Bedeutung.
Die Neuauflage bringt sämtliche Kommentierungen auch hierzu auf den aktuellen Stand. Die
Autor:innen sind Expert:innen ihres Fachs: Judith Bongartz Rechtsanwältin Essen | Dr. Olaf
Däuper Rechtsanwalt Berlin | Dr. Alexander Dietzel Rechtsanwalt Berlin | Gregor Franßen
EMLE (Madrid) Rechtsanwalt Essen | Prof. Dr. Walter Frenz RWTH Aachen University | Prof. Dr.
Daniel Graewe LL.M. HSBA Hamburg School of Business Administration Hamburg | Dr. Michéle
John Rechtsanwältin Hamburg | Prof. Dr. Tobias Leidinger Rechtsanwalt Düsseldorf | Dr.-Ing.
Heinz Roland Neumann Niedersächsisches Ministerium für Umwelt Energie und Klimaschutz
Hannover | Dr. Christian Raetzke Rechtsanwalt Leipzig | Prof. Dr. Gerhard Roller Technische
Hochschule Bingen Bingen am Rhein | Dr. Marc Ruttloff Rechtsanwalt Berlin Stuttgart | Dr.
Tobias Thienel LL.M. (Edinburgh) Rechtsanwalt Kiel | Dr. Laurence Westen Rechtsanwalt
Düsseldorf | Dr. Ulrich Wollenteit Rechtsanwalt Hamburg