Das MoPeG hat das Recht der Personengesellschaften im BGB grundlegend reformiert wobei keine
Bestimmung unberührt blieb. Diese umfassende Neugestaltung war unerlässlich um das
geschriebene Recht der gelebten Rechtspraxis anzupassen. Mit dem MoPeG hat der Gesetzgeber nun
klare und fundierte Richtlinien für das Personengesellschaftsrecht geschaffen. Mit dem Stichtag
1.1.2024 steht die Rechtspraxis vor einer gewaltigen Umstellung. Anwält:innen Gerichte und
Notar:innen müssen sich in einem gänzlich veränderten Normgefüge orientieren. Gewohnte
Auslegungen und Ansätze der Vor-MoPeG-Regelungen können nicht einfach übernommen werden
insbesondere wo Regelungskonzepte des OHG-Rechts auf die rechtsfähige GbR übertragen wurden.
Bedeutende Neuerung im Recht der GbR ist das prominente Beispiel des Gesellschaftsregisters
das in vielen wirtschaftlichen Kontexten einen bedeutenden Einfluss auf die Rechtspraxis haben
wird. Die GbR ist nun außerdem rechtsfähig umwandlungsfähig mit eigenem Vermögen ausgestattet
und meldepflichtig zum Transparenzregister. Durch das internationale Sitzwahlrecht können
eingetragene GbR künftig ihren Sitz im Ausland haben. Beschlussverfahren Informationsrechte
und -pflichten werden ebenso wie Beteiligungsverhältnisse und Abfindungsansprüche neu geregelt.
Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf ergeben sich für die Praxis: Bestehende Verträge
müssen mit den Neuregelungen abgeglichen Vorteile der Neuregelungen geprüft und ggf. genutzt
werden etwa im Hinblick auf erstmalige Vertragserstellung einer bisherigen Zufalls-GbR oder
auf Vorteile einer Registereintragung. Registerführende Stellen und die Justiz müssen die neuen
Abläufe ohne Übergangsfrist umsetzen. Herausgeber und Autor:innen sorgen für höchsten
Praxisbezug: Dr. Thomas Ammermann Rechtsanwalt Düsseldorf | Dr. Moritz Beneke Rechtsanwalt
Bonn | Prof. Dr. Diederich Eckardt Universität Trier | Dr. Jessica Hanke Rechtsanwältin
Düsseldorf | Dr. Thomas Heidel Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
und für Steuerrecht Bonn | Dr. Max Noack Richter am Landgericht Karlsruhe | Prof. Dr.
Alexander Schall M.Jur. (Oxon.) Leuphana Universität Lüneburg | Dr. Hans-Claudius Scheef
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Düsseldorf | Dr. Florian Schmitt
Akademischer Rat Universität Trier