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Zum 1. Januar 2024 tritt das SGB XIV - soweit nicht bereits vorab geltend - nun vollständig in
Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen auch sämtliche Verordnungen aufgrund der zahlreichen
Verordnungsermächtigungen verkündet sein. Parallel sind bis zum Jahresende 2023 weitere
ergänzende bzw das SGB XIV nochmals ändernde Neuregelungen geplant. Die Neuauflage Die 2.
Auflage des LPK-SGB XIV kommentiert sämtliche Neuregelungen nach deren Verabschiedung
insbesondere das geplante Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches
Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze sowie die neuen Rechtsverordnungen die die
Anwendungspraxis prägen werden. Das hochgelobte Konzept eines die Praxis vorbereitenden
Kommentars entwickelt sich damit fort und berücksichtigt dabei die seit 2022 veröffentliche
Rechtsprechung und Literatur. Aktuell berücksichtigt Bürgergeld-Gesetz 2022 Gesetz zur
Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts 2023 Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des
Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze 2023. Traumaambulanzverordnung 2022
Versorgungsmedizin-Verordnung 2023 Neue Auslandszuständigkeits-Verordnung - AuslZustV 2023
Neue Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und
Vermögen bei den Besonderen Leistungen im Einzelfall im Sozialen Entschädigungsrecht 2023 Neue
Verordnung zur Durchführung des Berufsschadensausgleiches 2023 Rundschreiben des BMAS zur
Zuordnung von Leistungen nach dem SGB XIV und damit im Zusammenhang stehender Leistungen als
Geldleistungen Die neuesten LSG- und BSG-Entscheidungen Insbesondere zu den Themen Impfung
(Wehrdienstbeschädigung Sechsfachimpfung Verbitterungsstörung als Impfschaden Impfschäden
als Folgen eines Arbeitsunfalls) Opferentschädigung (Schockschaden Psychische Störung nach
Raubüberfall Unbilligkeit durch Verbleib in Ehe Beweismaßstab bei Missbrauch) Geld- Sach-
und Dienstleistungen (Hörgeräte Anspruch auf Versorgungskrankengeld und Lösung vom früheren
Beruf Verhältnis Grundrente (BVG) - Kindergeld) Auf dem aktuellen Stand werden die Regelungen
aus dem Anti-D-Hilfegesetz Häftlingshilfegesetz StrRehaG VwRehaG sowie der Teil C der
Versorgungsmedizinischen Grundsätze aus der Anlage der Versorgungsmedizin-Verordnung mit
kommentiert. Die Herausgeber:innen und Autor:innen Dirk H. Dau Richter am Bundessozialgericht
a.D. Hamburg | Sabine Knickrehm Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht Kassel | Renate
Christine Kruse Regierungsdirektorin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin |
Dr. Anders Leopold Richter am Landessozialgericht Hamburg | Tatjana Lilienfeld Vorsitzende
Richterin am Bayerischen Landessozialgericht Schweinfurt | Dr. Christian Mecke Richter am
Bundessozialgericht Kassel | Dr. Miriam Meßling Richterin am Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe| Dr. Tobias Mushoff Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Essen |
Prof. Dr. Katja Nebe Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg | Olaf Rademacker Richter am
Bundessozialgericht Kassel | Stefanie Vogl Richterin am Hessischen Landessozialgericht
Darmstadt | Prof. Dr. Ursula Waßer Richterin am Bundessozialgericht Kassel | Dr. Christian
Weber Referatsleiter im Landesversorgungsamt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Halle
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