Die Herausforderungen vor die Daten die Rechtsordnung stellen zeigen sich insbesondere bei
kriselnden Unternehmen mit datengetriebenen Geschäftsmodellen. Gläubiger haben ein
nachvollziehbares Interesse an dem Zugriff auf die Datenbestände. Allerdings ist der
Massebeschlag von Daten mit Personenbezug in Ermangelung einer rechtlichen Zuordnung offen.
Weiterhin ist es unklar wie ein Insolvenzverwalter mit solchen Daten umgehen kann und ob er
sie verwerten darf. Das Insolvenzrecht und das Datenschutzrecht geraten dabei in einen
Zielkonflikt. Die vorliegende Untersuchung bietet einen Leitfaden mithilfe dessen die aus dem
Ineinanderwirken von Insolvenzrecht "Datenrecht" und Datenschutzrecht resultierenden
Problematiken bewältigt werden können.