Mit dem am 21.12.2015 verabschiedeten 3. Opferrechtsreformgesetz (3. OpferRRG) besteht gemäß §
406g Strafprozessordnung (StPO) seit dem 01.01.2017 ein Rechtsanspruch auf kostenlose
Psychosoziale Prozessbegleitung für besonders schutzbedürftige Verletzte. Da hinsichtlich der
Auswirkungen der Psychosozialen Prozessbegleitung auf das Strafverfahren sowie auf das Erleben
der Verfahrensbeteiligten ein Forschungsdefizit zu konstatieren ist wurden diese
Fragestellungen in dieser Studie vertiefend untersucht. Im Rahmen eines qualitativen Ansatzes
sind dazu 20 Interviews mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Psychosoziale
Prozessbegleitung sowie Polizei und Justiz (Richterschaft Staatsanwaltschaft
Nebenklagevertretung und Strafverteidigung) geführt worden.