Am 25. Mai 2018 tritt die EU-DSGVO in Kraft. Damit wird das Datenschutzrecht innerhalb Europas
vereinheitlicht. Dennoch bleibt Spielraum für die nationalen Gesetzgeber im Rahmen bestehender
Öffnungsklauseln Regelungen aufzustellen.Was ändert sich mit dem Inkrafttreten der
EU-Datenschutz-Grundverord-nung (DSGVO)? Welche Konsequenzen ergeben sich für die
Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis? Wie müssen Arbeitgeber Betriebsräte und
Personalräte bestehende Vereinbarungen anpassen? DasHandbuch gibt klare Antworten.Die
Schwerpunkte der Neuauflage:- Welche Auswirkungen hat die EU-DSGVO auf die
datenschutzrechtlichen Grundlagen?- Was bedeutet das Inkrafttreten der EU-DSGVO für den
Beschäftigtendatenschutz?- Warum müssen bestehende betriebliche Vereinbarungen angepasst werden
und was ist bei IT-Systemen neu oder anders zu regeln?- Welche Mitbestimmungsrechte können die
Interessenvertretungen ausüben?- Welche neuen Entwicklungen gibt es zur ständigen
Erreichbarkeit zumDatenschutz bei Cloud-Systemen oder zum Datenschutz von Gesundheitsdaten im
Arbeitsverhältnis?- Welche Auswirkungen haben aktuelle Entscheidungen des
Bundesarbeitsgerichts?Herausgeber und Autor:Dr. Peter Wedde Professor für Arbeitsrecht und
Recht der Informations-gesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences und
wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Datenschutz Arbeitsrecht und Technologieberatung
in EppsteinAutorinnen und Autoren:Dr. Stefan Brink Landesbeauftragter für den Datenschutz
(LfD) des Landes Baden-WürttembergIsabel Eder Juristin und Expertin für betriebliche
Mitbestimmung im Vorstand der IG BCE betriebliche Datenschutzbeauftragte der IG BCE
HannoverNadja Häfner-Beil Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei AfA - Arbeitsrecht für
Arbeitnehmer BambergDr. Heinz-Peter Höller Professor im Fachbereich Informatik an der
Fachhochschule Schmalkalden Silvia Mittländer Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei
Steiner Mittländer Fischer FrankfurtMarc-Oliver Schulze Fachanwalt für Arbeitsrecht in der
Kanzlei AfA - Arbeitsrecht für Arbeitnehmer NürnbergRegina Steiner Fachanwältin für
Arbeitsrecht in der Kanzlei Steiner Mittländer Fischer Frankfurt