Seit dem 25. Mai 2018 gilt in der EU ein einheitliches Datenschutzrecht. Die Umsetzung der
neuen Regeln bereitet in der Praxis jedoch noch immer Schwierigkeiten. Denn die Vorschriften
von EU-DSGVO und BDSG sind nicht immer leicht verständlich. Dabei sind sie für Betriebs-
undPersonalräte für Verbraucherschützer und für Betroffene von Datenverarbeitung von großer
Bedeutung. Ebenso die inzwischen ergangene Rechtsprechung etwa zum Einsichtsrecht des
Betriebsrats in Gehaltslisten und die ersten Geldbußen.Der Kompaktkommentar stellt das gesamte
neue Datenschutzrecht dar. Er bietet klare Orientierung und hilft die Rechtsprechung
einzuordnen die Vorschriften zu verstehen und richtig anzuwenden. Dabei haben die Autoren
immer die betriebliche Praxis den Beschäftigtendatenschutz und die Aufgaben von Betriebs- und
Personalrat im Blick.Neben der ausführlichen Kommentierung der Vorschriften der DSGVO und des
BDSG erläutern die Autoren auszugsweise weitere datenschutzrechtliche Vorschriften wie das
Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) das Telemediengesetz (TMG) oder das
Unterlassungsklagengesetz (UKlaG).Schwerpunkte der Neuauflage:- Auswirkungen und Umsetzung der
datenschutzrechtlichen Vorgaben im betrieblichen Bereich- Kollektivrechtliche Regelungen zum
Beschäftigtendatenschutz- Datenschutz im Betriebs- und Personalratsbüro- Aktuelle
Rechtsprechung zum neuen Datenschutzrecht und erste GeldbußenAutorin und Autoren:Dr. Wolfgang
Däubler Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht Bürgerliches Recht und
Wirtschaftsrecht an der Universität BremenDr. Peter Wedde Professor für Arbeitsrecht und Recht
der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences und
wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Datenschutz Arbeitsrecht und Technologieberatung
in EppsteinDr. Thilo Weichert Vorstandsmitglied in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz
e.V. (DVD) bis Juli 2015 Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein und Leiter
desUnabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Kiel (ULD)Dr. Imke Sommer Landesbeauftragte
für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen