Der neue Kompaktkommentar zum Arbeitszeitrecht bietet den aktuellen Überblick über den
gesetzlichen Rahmen zulässiger Arbeitszeiten und gibt Hinweise zu den Gestaltungs- und
Mitwirkungsmöglichkeiten von Betriebsräten und Personalräten.Neben dem Arbeitszeitgesetz sind
auch arbeitszeitrechtliche Normen weiterer Gesetze einbezogen etwa des Arbeitsschutzgesetzes
des Bundesurlaubsgesetzes des Ladenschlussrechts des Teilzeit- und
Befristungsgesetzes.Zunehmend werden die Entwicklungen im Arbeitszeitrecht durch Europarecht
geprägt. Der Kompaktkommentar dokumentiert und kommentiert deshalb besonders die Europäische
Arbeitszeitrichtlinie und die aktuelle Diskussion um die Flexibilisierung der Arbeitszeit.
ImVordergrund steht hier die befürchtete Aufweichung der täglichen Höchstarbeits- und
Ruhezeiten durch eine Anpassung der nationalen Regelungen an EU-Recht - weg von der täglichen
Höchstarbeitszeit hin zu einer nur noch wöchentlichen Begrenzung von 48 Stunden.Der Kommentar
betrachtet die aktuellen Entwicklungen und den neuesten Stand der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs und der nationalen Gerichte insbesondere zu- Arbeitszeiterfassung
(EuGH-Urteil vom 15.05.2019)- Pausen- und Ruhezeiten- Nacht- und Schichtarbeit-
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft- Sonn- und Feiertagsarbeit- Wege- und Reisezeiten-
Umkleide- und innerbetrieblichen WegezeitenAutoren:Rudolf Buschmann Jurist Gewerkschaftliches
Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH Lehrbeauftragter an der
Universität Kassel. Langjähriger verantwortlicher Redakteur der Fachzeitschrift Arbeit und
Recht und ehrenamtlicher Richter am BAGJürgen Ulber langjähriger Ressortleiter
Betriebsverfassungs- und Unternehmensrecht beim Vorstand der IG Metall Frankfurt am Main