Der Schutz vor Diskriminierungen ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsrechts. Seit Juli
2017 ist ergänzend zum AGG das Entgelttransparenzgesetz anzuwenden das die Gleichbehandlung
bei der Bezahlung von Männern und Frauen regelt. Der Basiskommentar bieteteine kompakte
Darstellung des gesamten Antidiskriminierungsrechts. Die wesentlichen Bestimmungen des neuen
Entgelttransparenzgesetzes werden berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung von EuGH BVerfG
BAG und den Landesarbeitsgerichten behandelt.Autorinnen:Dr. Elisabeth Dickerhof-Borello
Richterin am Arbeitsgericht München zertifizierte Mediatorin Referentin in der
Referendarausbildung und bei BetriebsratsschulungenChristiane Nollert-Borasio Vorsitzende
Richterin am Landesarbeitsgericht München zertifizierte Mediatorin. Langjährige Erfahrung in
der Juristenausbildung und in der BetriebsratsschulungDr. Johanna Wenckebach Juristin
Veröffentlichungen im Arbeits- und Sozialrecht Promotion im Antidiskriminierungsrecht.Leiterin
des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI).