Das Landespersonalvertretungsgesetz Brandenburg ist 1993 in Kraft getreten und wurde seither
nur punktuell geändert. Die Entwicklungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte machen es
erforderlich das Gesetz in die Zeit zu stellen und damit den Erfordernissen einer modernen und
zukunftsfähigen Verwaltung Rechnung zu tragen. Dies betrifft z.B. die elektronische
Kommunikation die Nutzung von Videound Telefonkonferenzen und die technische Ausstattung der
Personalräte. Aber auch in Bezug auf die Wahl die Geschäftsführung und Rechtsstellung der
Personalvertretungen sind Änderungen im Gesetz notwendig. Die achte Auflage des Basiskommentars
erläutert die Vorschriften des umfassend novellierten und modernisierten Gesetzes. Aktuelle
Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts des OVG Berlin-Brandenburg und des
Bundesarbeitsgerichts sind eingearbeitet. Damit bietet der Kommentar eine zuverlässige
Orientierungshilfe für alle die mit dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg in der Praxis
arbeiten. Er will dazu beitragen dass Personalräte Jugend- und Auszubildendenvertretungen wie
auch andere Gremien ihre Rechte und Befugnisse kennen und für eine erfolgreiche
Interessenvertretung nutzen. Den Dienststellenleitungen und Personalabteilungen bietet der
Basiskommentar Informationen und Empfehlungen für die Zusammenarbeit mit den Vertretungen und
Organisationen der Beschäftigten. Der Anhang enthält den Text der Wahlordnung eine Einführung
zur Wahlordnung und einen Fristenkalender. Lore Seidel langjährige Richterin am Arbeitsgericht
und (amtierende) Direktorin des Arbeitsgerichts Cottbus seit 2022 im Ruhestand.