Alles neu ab 1.1.2023. Das "Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" tritt
am 1.1.2023 in Kraft. Vieles wird neu ausgerichtet und umstrukturiert es bleibt "kein Stein
auf dem anderen". Die Reform bedeutet insbesondere: . Mehr Selbstbestimmung für Betroffene .
Bessere gerichtliche Kontrolle der Betreuer . Neues Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) .
Einführung eines Registrierungsverfahrens für berufliche Betreuer mit Sachkundenachweis .
Änderungen im Verfahrensrecht . Neue Vergütungsvorschriften (VBVG). Das neue FamRZ-Buch ist
der ideale Reform-Begleiter für Richter Rechtspfleger Anwälte Betreuer Verfahrenspfleger
Betreuungsbehörden -vereine Gesundheitsbehörden Pflegeheime Ärzte und weitere professionelle
Akteure. Alles auf aktuellem Stand das Änderungsgesetz v. 24.6.2022 (BGBl. I S. 959) und die
Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) v. 13.7.2022 (BGBl. I S. 1154) sind schon
berücksichtigt. Systematisch und umfassend samt Verfahren und Rechtsmitteln einschl.
Übersichten und Praxistipps. Ein umfangreicher Anhang mit den relevanten neuen Gesetzestexten
rundet das Werk ab. Die spezialisierten Autoren verfügen über langjährige Praxiserfahrungen
und haben teilweise den Gesetzesentwurf mit erarbeitet bzw. waren am Reformprozess aktiv
beteiligt. Sie bieten daher eine Gewähr für eine fundierte praxisgerechte Darstellung.