Das Verwaltungsvollstreckungsrecht ist für die kommunalen Kassen in Thüringen von großer
Bedeutung denn auch für die Thüringer Kommunen gilt der Grundsatz der Eigenvollstreckung. Das
heißt eigene Verwaltungsakte können selbst und durch eigene Organe vollstreckt werden.Den
Bediensteten in den kommunalen Vollstreckungsbehörden hilft der vorliegende Praxiskommentar
auftretende Probleme bei der Realisierung sowohl von öffentlich-rechtlichen als auch von
privatrechtlichen Forderungen zu lösen. Mit der ausführlichen Kommentierung und den kompetenten
Erläuterungen des Gesetzestextes geben die beiden Autoren fachlichen Rat an die Hand der
Praktiker im Alltag zuverlässig unterstützt.