Der Kurzkommentar zum neuen Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen das am 7. Januar 2022
in Kraft getreten ist enthält die vollständige amtliche Begründung des Gesetzes sowie
weiterführende praktische Hinweise für Veranstalter Leiter und Behörden. Ausführlich wird auch
auf die Sachverständigenanhörung im Landtag am 6. Mai 2021 das weitere Gesetzgebungsverfahren
und die beiden erfolgreichen parlamentarischen Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der
Landesregierung vom 6. und 8. Dezember 2021 eingegangen.Das Werk leistet damit einen wertvollen
Beitrag für die zukünftige Versammlungspraxis in Nordrhein-Westfalen und soll den zuständigen
Behörden und Interessierten aus der Bürgergesellschaft als praktische Orientierung und tägliche
juristische Wegweisung dienen.