Der Kurzkommentar für die behördliche anwaltliche und gerichtliche Versammlungspraxis enthält
die vollständige amtliche Begründung des am 7. Januar 2022 in Kraft getretenen
Versammlungsgesetzes rechtliche bzw. versammlungsfachliche Erläuterungen sowie weiterführende
praktische Hinweise für Veranstalter Leiter und Behörden. Mit der 2. Auflage wird insbesondere
die zu dem neuen Gesetz ergangene Rechtsprechung berücksichtigt und soweit erforderlich
kritisch betrachtet. Professor Dr. jur. Klaus Schönenbroicher Leitender Ministerialrat im
Innenministerium war an der Formulierung des Gesetzes und den Beratungen im Landtag als
zuständiger Gruppenleiter für die Polizei intensiv beteiligt.