Zum Werk Bei Aufträgen des Bundes der Länder oder der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie bei
Aufträgen von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts unterliegt die
Preisbildung der "Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen" (VO PR Nr. 30 53). Ist
die damit grundsätzlich erforderliche Vereinbarung von Marktpreisen nicht möglich hat eine
Abrechnung der Leistungen nach den "Leitsätzen zur Preisbildung auf Grund von Selbstkosten" zu
erfolgen (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)). Der bewährte
Standardkommentar zur VO PR Nr. 30 53 und LSP kommentiert wieder auf aktuellem Stand das
Preisrecht für Öffentliche Aufträge. Damit ist er allen unmittelbar oder mittelbar damit
Befassten ein zuverlässiger Ratgeber und gibt Sicherheit in allen auftretenden rechtlichen
betriebswirtschaftlichen und handhabungstechnischen Zweifelsfragen. Vorteile auf einen Blick
Standardkommentar für die Praxis Sicherheit bei rechtlichen betriebswirtschaftlichen und
handhabungstechnischen Zweifelsfragen Zur Neuauflage Die Neubearbeitung bringt das Werk auf
den Stand Frühjahr 2023. Aktuell ausgewertet wurde auch die jüngste höchstrichterliche
Rechtsprechung sowie alle Literaturangaben. Zielgruppe Für alle Beratenden in Behörden
Unternehmen sowie für Rechtsanwaltschaft und Gerichte.