Verantwortliche Elektrofachkräfte müssen in Erfüllung ihrer Managementaufgaben eng mit
Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammenarbeiten - VEFK könnten auch selbst Funktionen als
Sicherheitsingenieur übernehmen.Sicherheitsingenieure erhalten ihre Verantwortung auf zwei
Wegen: Erstens über die Bestellung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) als Stabsstelle mit
Beratungs- und Unterstützungsaufgabe und zweitens bei Übernahme zusätzlicher Aufgaben außerhalb
des ASiG inklusive Erfüllungspflichten und Ausübung von Um- und Durchsetzungsbefugnissen mit
Linienfunktion in der Unternehmenshierarchie - durch Vertrag oder gelebte Organisation.Von
überragender Bedeutung ist die Unterscheidung der Rechtsposition: interne Sifa die als
Arbeitnehmer im Unternehmen das Haftungsprivileg genießen und externe Sifa die als
Dienstleister weitergehenden Haftungsrisiken unterliegen.Nach den Grundsätzen zur Bestellung
und Rechtsstellung der Sicherheitsingenieure werden alle Dimensionen des Aufgabenumfangs
besprochen:- Sachliche Dimension: Bezugspunkte der Unterstützungsaufgabe = Wobei?- Personelle
Dimension: Wer im Interesse von wem beraten wird = Wer?- Räumliche Dimension: Orte der
Unterstützung = Wo?- Zeitliche Dimension: Beginn und Ende der Pflichten = Wann?-
Aufgabendimension: Art und Inhalt der Pflichten = Was ist zu tun?- Instrumentelle Dimension:
Mittel zur Unterstützung = Womit?- Kraft- und Tiefen-Dimension: Wirkungsgrad = Wie intensiv?Was
wirklich von Sicherheitsingenieuren verlangt wird ergibt sich nicht aus ASiG Bestellung und
Vertrag sondern realisiert sich erst durch Rechtsprechungspraxis. Analysiert werden 15
Gerichtsurteile mit Aussagen zu Verantwortung Pflichtenkatalog und Pflichtenintensität
Haftungsrisiken strafrechtlicher Garantenstellung Schadensersatzansprüchen
Fahrlässigkeitsverschulden Absicherungsstrategien und Versicherungsfragen.