Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die
Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz.Durch das Gesetz zur Einführung einer
Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen vom 20. Dezember
2022 gab es Änderungen in der Gasgrundversorgungsverordnung. Die Verordnungsänderungen sind am
24. Dezember 2022 in Kraft getreten und müssen ab diesem Tag beachtet werden.Die
Gasgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391 2396) wurde zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512).Für Bestellmengen
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