Die Kapitalgesellschaften und Co GmbH & Co KG haben nach 264 I HGB in den ersten drei Monaten
(kleine Gesellschaften bis zu sechs Monaten) des Geschäftsjahres für das Vorjahr einen
Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
aufzustellen.Die FARR®-Checkliste Nr. 7 berücksichtigt sämtliche Pflichtangaben für den Anhang.
Die vorliegende 8. Auflage (Stand: 1.6.2021) wurde aktualisiert und redaktionell angepasst.Die
Anhang-Checkliste ist nicht nur auf die Prüfung sondern auch auf die Belange der Aufstellung
und Offenlegung des Anhangs ausgerichtet. Die Checkliste enthält sämtliche Pflichtangaben
Ausweisalternativen (Wahlpflichtangaben) und größenabhängigen Erleichterungen. Sie dient damit
zum einen als Hilfsmittel für die Vollständigkeit des Anhangs zum anderen entspricht ihre
Gliederung dem in der Praxis regelmäßig vorzufindenden Aufbau des Anhangs (die Angaben im
Anhang sind entsprechend der Reihenfolge der Posten in der Bilanz bzw. GuV darzustellen).Für
die GmbH (insgesamt) und für die kleine GmbH gibt es eigene Anhangchecklisten (FARR®-Checkliste
Nr. 8 bzw. Nr. 5).Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür
vorbereitet bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres- Konzernabschlüssen bzw. bei anderen
Prüfungen (z.B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen
damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung ( 55b WPO) sondern auch für
die externe Qualitätskontrolle ( 57a WPO). Die Checklisten enthalten z.T. auch Muster für die
praktische Arbeit sowie ein Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema.