Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer In Deutschland muss jede Mitarbeiterin und
jeder Mitarbeiter die sogenannten aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb stets nachlesen können.
Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen
sind vom Arbeitgeber auszuhängen oder auszulegen. So erfüllt er die Fürsorgepflicht und
vermeidet Geldbußen. Allgemeine Vorschriften Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG
inkl. Verweis auf § 61b ArbGG) Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB Auszug) Entgeltfortzahlungsgesetz
(EFZG) Hinweisgeberschutzgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Mindestlohngesetz (MiLoG) Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1) Spezifische
Vorschriften Ländervorschriften zu den Verkaufs- und Ladenöffnungszeiten Alle Fakten zur
Aushangpflicht Wo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur Verfügung
gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht
zugänglich gemacht werden? >> Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser
Beitrag Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen.