Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere
Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen sind in aktueller Fassung vom Arbeitgeber bzw.
Träger in der Kindertagesstätte auszuhängen oder auszulegen. So erfüllt er die Fürsorgepflicht
und vermeidet Geldbußen. Verantwortlich für den Aushang der aktuellen Vorschriften ist die
Leiterin der Leiter der Einrichtung. Alle Beschäftigten müssen sich jederzeit über ihre Rechte
am Arbeitsplatz informieren können. Allgemeine Vorschriften Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz (AGG inkl. Verweis auf § 61b ArbGG) Arbeitsmedizinische Vorsorge
(ArbMedVV) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB Auszug) Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetz (BEEG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Infektionsschutzgesetz (IfSG Auszug)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Kooperation Information im Kinderschutz (KKG)
Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Mindestlohngesetz (MiLoG) Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Nachweisgesetz (NachwG) Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Unfallverhütungsvorschriften (DGUV 1) Wichtige Vorschriften in der KiTa
Infektionsschutzgesetz (IfSG Auszug) Kooperation Information im Kinderschutz (KKG) Alle
Fakten zur Aushangpflicht Wo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen
zur Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen wenn die Vorschriften der
Belegschaft nicht zugänglich gemacht werden? >> Antworten zu diesen und weiteren Fragen
beantwortet unser Beitrag Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen.