Vertrauen zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerDeutsche Arbeitgeber die ihren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern die aktuellen Arbeitsschutzgesetze an geeigneter Stelle etwa am schwarzen
Brett oder beim Personalbüro zugänglich machen erfüllen die vom Gesetzgeber vorgegebene
Fürsorgepflicht sie vermeiden auch Geldbußen und etwaige Schadensersatzansprüche der
Beschäftigten.Spezifische Praxisvorschriften: Enthalten sind auch die Mutterschutzverordnungen
für Richterinnen und Beamtinnen von Bund Ländern Gemeinden und sonstigen unter der Aufsicht
des Staates stehenden Körperschaften Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts.Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG
Auszug)Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG)Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)Bürgerliches Gesetzbuch (BGB Auszug)Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
(BEEG)Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)Jugendarbeitsschutzgesetz
(JArbSchG)Kündigungsschutzgesetz (KSchG)Mindestlohngesetz (MiLoG)Mutterschutzgesetz
(MuSchG)Mutterschutzregelungen für Beamtinnen in Bund und LändernNachweisgesetz
(NachwG)Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1)Wo ist der
richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden? Welche
Konsequenzen drohen wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht
werden?Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen.