Vertrauen zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerDas Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere
Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen sind vom Arbeitgeber auszuhängen oder
auszulegen. So erfüllt er die Fürsorgepflicht und vermeidet Geldbußen.Allgemeine
VorschriftenAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG inkl. Verweis auf 61b
ArbGG)Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG)Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB Auszug)Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)Jugendarbeitsschutzgesetz
(JArbSchG)Kündigungsschutzgesetz (KSchG)Mindestlohngesetz (MiLoG)Mutterschutzgesetz
(MuSchG)Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1)Spezifische
VorschriftenArbeitsbedingungen in der PflegebrancheBiostoffverordnung
(BioStoffV)Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)Strahlenschutzgesetz
(StrlSchG)Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)Sonderregelungen zu Coronaschutzmaßnahmen und
Energieeinsparung
SARS-CoV-2-ArbeitsschutzverordnungKurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnungAlle
Fakten zur AushangpflichtWo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur
Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen wenn die Vorschriften der Belegschaft
nicht zugänglich gemacht werden?>> Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser
Beitrag Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen.