Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer In Deutschland muss jede Mitarbeiterin und
jeder Mitarbeiter die sogenannten aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb stets nachlesen können.
Arbeitgeber die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die aktuellen Arbeitsschutzgesetze an
geeigneter Stelle zum Beispiel am schwarzen Brett oder beim Personalbüro zugänglich machen
erfüllen nicht nur die vom Gesetzgeber vorgegebene Fürsorgepflicht sie vermeiden auch
Geldbußen und etwaige Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers.Die zur Verfügung stehenden
Vorschriften: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG Auszug)
Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitssicherheitsgesetz
(ASiG) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bürgerliches Gesetzbuch
(BGB Auszug) Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG Auszug) Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Gewerbeordnung (GewO
Auszug) Heimarbeitsgesetz (HAG) Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Jugendarbeitsschutzgesetz
(JArbSchG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Lastenhandhabungsverordnung Mindestlohngesetz (MiLoG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG) Nachweisgesetz (NachwG) PSA-Benutzungsverordnung Teilzeit- und
Befristungsgesetz (TzBfG) Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1) Alle Fakten zur Aushangpflicht Wo
ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden?
Welche Konsequenzen drohen wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht
werden? Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser Beitrag Häufig gestellte
Fragen zu den Aushangpflichtigen.