Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere
Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen sind vom Arbeitgeber auszuhängen oder
auszulegen. So erfüllt er die Fürsorgepflicht und vermeidet Geldbußen.Allgemeine Vorschriften
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG inkl. Verweis auf 61b ArbGG) Arbeitsmedizinische
Vorsorge (ArbMedVV) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetz (BEEG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB Auszug)
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Jugendarbeitsschutzgesetz
(JArbSchG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Mindestlohngesetz (MiLoG) Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1) Spezifische
Vorschriften Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche Biostoffverordnung (BioStoffV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) Strahlenschutzverordnung
(StrlSchV) Alle Fakten zur Aushangpflicht Wo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche
Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen wenn die
Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht werden? >> Antworten zu diesen und
weiteren Fragen beantwortet unser Beitrag Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen.