Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere
Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen sind in aktueller Fassung vom Arbeitgeber bzw.
Träger in der Kindertagesstätte auszuhängen oder auszulegen. So erfüllt er die Fürsorgepflicht
und vermeidet Geldbußen. Verantwortlich für den Aushang der aktuellen Vorschriften ist die
Leiterin der Leiter der Einrichtung. Alle Beschäftigten müssen sich jederzeit über ihre Rechte
am Arbeitsplatz informieren können.Allgemeine Vorschriften Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
(AGG inkl. Verweis auf 61b ArbGG) Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB Auszug) Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Bundesurlaubsgesetz
(BUrlG) Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Infektionsschutzgesetz (IfSG Auszug) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Kooperation
Information im Kinderschutz (KKG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Mindestlohngesetz (MiLoG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG) Nachweisgesetz (NachwG) Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Unfallverhütungsvorschriften (DGUV 1) Wichtige Vorschriften in der KiTa Infektionsschutzgesetz
(IfSG Auszug) Kooperation Information im Kinderschutz (KKG) Alle Fakten zur Aushangpflicht Wo
ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden?
Welche Konsequenzen drohen wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht
werden? >> Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser Beitrag Häufig gestellte
Fragen zu den Aushangpflichtigen.