Alt und Neu schnell nachschlagenUmfassend und präzise informiertTeile des Migrationspakets 2019
ändern in zahlreichen Punkten das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie die Vorschriften
im Bereich Arbeits- und Sprachförderung (SGB III AufenthG DeutschsprachförderVO):Neubemessung
der Grundleistungen Neufestsetzung der Bedarfs- bzw. LeistungssätzeAusweitung der
Sachleistungserbringung (Strom Wohnungsinstandhaltung)Eigene Bedarfsgruppe für Bewohner in
SammelunterkünftenSchließung der Regelungslücke bei der Unterstützung Studier- und
AusbildungswilligerEinführung eines Freibetrags für ehrenamtlich TätigeNur noch
Überbrückungsleistungen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer mit zuerkanntem Schutz
eines anderen EU-MitgliedstaatesErweiterung der Leistungseinschränkungen u.a. bei Verstoß gegen
MitwirkungspflichtenBezug von Analogleistungen erst nach 18 MonatenAusweitung der
Wohnverpflichtung in Aufnahmeeinrichtungen bis zu eineinhalb JahrenErleichterte Teilnahme an
Integrationskursen berufsbezogenen SprachkursenBesserer Zugang zur Ausbildungsförderung
(Berufsausbildungsvorbereitung Ausbildung)Schnelle Orientierung im neuen Recht:Absatzgenaue
Gegenüberstellung des alten und neuen WortlautsOptische Hervorhebung der Änderungen: Was gilt
künftig?Umsetzungshinweise durch die Gesetzesbegründung zum jeweiligen ParagrafenErläuterungen
und Auslegungshilfen zu den NeuerungenBerücksichtigte Änderungsgesetze:Drittes Gesetz zur
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (3. AsylbLG-Änderungsgesetz)Zweites Gesetz zur
besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz)Gesetz zur Förderung der
Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern
(Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz)Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz
EU (2. DSAnpUG-EU)Bundesteilhabegesetz (BTHG)