Die Neubearbeitung 2022 geht u.a. sehr aktuell auf die Entwicklungen beim Betriebsübergang ein
z.B. zu den für Arbeitgeber hier geforderten schwierigen Unterrichtungsanforderungen. Die
Kommentierung geht dazu auf den aktuellen Richtungswechsel der BAG-Rechtsprechung ebenso ein
wie auf die sich durch Corona ergebenden vielen neuen Fragen zur Zahlung der Vergütung und bei
der sicheren Anwendung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.