Ziel dieser Synopse ist es Wirtschaftsakteuren die Änderungen der MVO (EU) 2023 1230 gegenüber
der MRL 2006 42 EG aufzuzeigen. Dadurch sollen Wirtschaftsakteure in die Lage versetzt werden
ihren Handlungsbedarf zu ermitteln um geeignete Maßnahmen zu deren Umsetzung ableiten zu
können. Sie richtet sich an folgende Wirtschaftsakteure die von der MVO (EU) 2023 1230
angesprochen werden: - Hersteller - Einführer (erstmals in einer CE-Rechtsakte über
Maschinen erfasst) - Händler (erstmals in einer CE-Rechtsakte über Maschinen erfasst) -
Bevollmächtigte Die MVO (EU) 2023 1230 richtet sich allerdings auch an weitere Akteure z. B.
die EU-Mitgliedstaaten notifiziere Stellen und EU-Kommission. Diese stehen in dieser Synopse
jedoch nicht im Fokus. Für den Vergleich wurde die Richtlinie 2006 42 EG als führende
Rechtsvorschrift gewählt. Zum Aufzeigen der Änderungen Streichungen und Neuerungen wurde die
MVO (EU) 2023 1230 gegenübergestellt. In einer dritten Spalte sind die relevanten Änderungen
und Neuerungen kommentiert. In die Kommentare sind Erkenntnisse des Autors aus vielen
Gesprächen mit Herstellern eingeflossen. Oder anders ausgedrückt: Vor allem dort wo erwartbar
der Schuh drückt wurden entsprechende Kommentare hinterlegt. Entweder als Hilfe zur Umsetzung
oder zur Vermittlung von Neuem oder Bestätigung von Überlegungen durch den Leser.