Das Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als
wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es
auf einer Gesamtkonzeption die das deutsche europäische und internationale Verwaltungsrecht
als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden
sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft.
Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet die Zusammenhänge und das Allgemeine in der
Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende
Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe
Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar geht ihren
wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach analysiert sie dogmatisch und
untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel
den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen
Union umfassend systematisch und verständlich darzustellen. Charakteristisch für
die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht die
Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht die Vernetzung von
materiellem und formellem Recht die Interdisziplinarität der Methodik sowie die
Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung. Band
VI ist der Unterscheidung von Öffentlichem Recht und Privatrecht gewidmet und behandelt
Themen wie das privatrechtliche Handeln der Verwaltung die Privatisierung und
(Re-)Etatisierung von Verwaltungsaufgaben die wechselseitigen Einwirkungen von Verwaltungs-
und Privatrecht und die Mitwirkung Privater an der Gemeinwohlverwirklichung zB im Rahmen von
Public-Private-Partnerships. Als zentrale Referenzgebiete dienen u.a. das Baurecht das
Subventions- und Vergaberecht das Klimaschutzrecht sowie das Pandemie(folgen)recht.