Zu- und Abschläge zur Regelvergütung des Insolvenzverwalters sollen einen besonderen Umfang
oder eine besondere Schwierigkeit eines Verfahrens kompensieren. Es fehlt jedoch an klaren
gesetzlichen Vorgaben wann und in welcher Höhe solche Abweichungen angezeigt sind. Diese
Unbestimmtheit erschwert nicht nur die Beantragung Festsetzung und Kontrolle sondern kann
auch zu einer unterschiedlich großzügigen Vergütungspraxis führen. Erstaunliche Einblicke in
den tatsächlichen Umgang mit Zu- und Abschlägen gewährte der IX. Zivilsenat als er sich im
Dezember 2017 zur Veröffentlichung von Vergütungsbeschlüssen äußerte. Seitdem muss der im
Internet veröffentlichte und daher frei zugängliche Text jedes Vergütungsbeschlusses die
Berechnungsgrundlage und die festgesetzten Zu- und Abschläge enthalten. Dies ermöglicht die
umfassende empirische Untersuchung eines Bereichs der bisher vor allem von anekdotischen
Berichten und Erfahrungen geprägt war.Daran anknüpfend beobachtete der Autor über einen
Zeitraum von einem Jahr alle im Internet veröffentlichten Bekanntmachungen der
Insolvenzgerichte - insgesamt etwa 1 1 Millionen Dokumente. Aus den darin enthaltenen
Vergütungsfestsetzungen für den vorläufigen und den endgültigen Insolvenzverwalter in Verfahren
mit IN-Aktenzeichen wurden Informationen zur Berechnungsgrundlage und zu den beantragten und
festgesetzten Zu- und Abschlägen extrahiert. Auf dieser Grundlage wird der tatsächliche Umgang
mit Abweichungen von der Regelvergütung umfassend aufgearbeitet und dargestellt. Neben der
Bedeutung von Zu- und Abschlägen für das Vergütungsaufkommen steht insbesondere die Frage im
Zentrum inwieweit dogmatische Unklarheiten und Spielräume tatsächlich eine unterschiedliche
Handhabung zur Folge haben. Das Werk beginnt mit einer rechtsdogmatischen Betrachtung des
Systems der Zu- und Abschläge und endet mit einer rechtspolitischen Würdigung der
Untersuchungsergebnisse.