Fragen und Diskussionen welche den Kernpunkt des Lohnniveaus betreffen nämlich seine Höhe
polarisieren unsere Gesellschaft. Hintergrund ist die immense Bedeutung der Lohnhöhe für die
private Gestaltung des Lebens eines jeden einzelnen. Schließlich benötigt die weit überwiegende
Mehrheit der abhängig Beschäftigten das monatlich erzielte Einkommen zur Deckung des
allgemeinen Lebensbedarfs von sich und den zugehörigen Familien. Zu geringe
Entgeltvereinbarungen in Arbeitsverhältnissen werden strafrechtlich sanktioniert nach291 Abs. 1
StGB. Hiernach ist strafbar wer sich unter Ausnutzung einer Zwangslage des Betroffenen
Vermögensvorteile sichert die in einem auffälligen Missverhältnis zu der eigenen Leistung
stehen. Der unbestimmte Rechtsbegriff des auffälligen Missverhältnisses ist somit dem Grunde
nach der Maßstab zur Beurteilung des Lohnwuchers im Arbeitsverhältnis. Philip Betschinger
stellt den Straftatbestand des Lohnwuchers dar und arbeitet neue Lösungsansätze zur
Konkretisierung des auffälligen Missverhältnisses heraus.