Der kompakte Praxiskommentar Landeskrankenhausgesetz Rheinland-Pfalz ist die
Informationsgrundlage mit leicht verständlichen und präzisen Ausführungen zum Thema und
unverzichtbar als wertvolle Orientierungs- und Arbeitshilfe. Das LKG beruht auf der Kompetenz
der Länder das Krankenhauswesen zu regeln. Mit der Kommentierung zum Landskrankenhausgesetz
Rheinland-Pfalz (LKG) werden die Krankenhausversorgung als öffentliche Aufgabe die
Krankenhausplanung mit dem Landeskrankenhausplan und deren Aufstellung die öffentliche
Förderung (Art Investitionskosten Investitionsprogramm) die innere Struktur und Organisation
die Pflichten der Krankenhäuser Notfallversorgung und weitere wichtige Vorschriften
ausführlich und praxisoreintiert erläutert. Diese Neubearbeitung bietet den Krankenhausträgern
auch für die Nach-Corona-Zeiten eine verlässliche Hilfe für Rechtsfragen im Zusammenhang mit
den Fragen der Krankenhausplanung und der Krankenhausfinanzierung sowie den jetzt beginnenden
Diskussionen zu effizienteren Versorgungsstrukturen im Krankenhausbereich einschließlich der
Digitalisierung des Gesundheitswesen. Der Praxis-Kommentar ist Informationsgrundlage für
Krankenhausträger und Krankenhäuser Verbände der Krankenhausträger gesetzliche und private
Krankenkassen und deren Verbände Ärztekammern und -verbände ärztliche Fach- und
Berufsverbände Fachbehörden der Gemeinde- Stadt- und Kreisverwaltungen Lehrende und
Studierende an Fachhochschulen und Universitäten Fachanwälte und Verwaltungsgerichte. Der
Autor Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger Fachanwalt für Verwaltungs- und Medizinrecht Diplomé
d´Administration Publique International (ENA Paris) Mitglied (ea.) des Justizprüfungsamtes
Hessen hat umfassende Kenntnisse im Medizin- und Gesundheitsverwaltungsrecht vor allem im
Krankenhausrecht.