Bürgermeister und Räte in Nordrhein-Westfalen werden ab 2020 wieder gemeinsam für fünf Jahre
gewählt. Der Wahltermin für die Kommunalwahlen ist der 13.09.2020. Die rechtlichen Grundlagen
für die Durchführung der Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage der Bürgermeister und Landräte
sowie der Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten sind im Kommunalwahlgesetz NRW
enthalten. Ergänzt werden sie durch die Kommunalwahlordnung NRW. Der Kommentar erläutert die
Regelungen zu den Wahlorganen ebenso wie zur Wahlberechtigung Wählbarkeit und Unvereinbarkeit.
Ausführungen zur Wahlvorbereitung zur Durchführung der Wahl zu Wahlsystem und Verteilung der
Sitze Wahlprüfung Ausscheiden und Ersatz von Vertretern geben jederzeit Antworten zu Fragen
und Problemen der Praxis. Ministerialrat Markus Tiedtke ist stellvertretender Landeswahlleiter
und Norbert Mörs Landrat a.D. Dozent an der Hochschule für Polizei und Verwaltung des Landes
Nordrhein-Westfalen.