Die Gewährleistung einer flächendeckend sicheren und umweltgerechten Energieversorgung zu
angemessenen Preisen gehört zur wichtigsten Daseinsvorsorge der Städte Landkreise und
Gemeinden.Die Darstellung in der 3. Auflage die angesichts zahlreicher Gesetzesänderungen im
Zuge der Energiewende sowie aufgrund der aktuellen Entwicklungen durch den Krieg in der Ukraine
grundlegend überarbeitet wurde stellt die vielfältigen rechtlichen Instrumente vor die den
Kommunen zur Bewältigung dieser wichtigen Aufgabenstellung im Handlungsfeld Energie zur
Verfügung stehen.Erörtert werden die Vorgaben des kommunalen Wirtschaftsrechts und der
verfassungsrechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen das sog. Osterpaket sowie
weitere wichtige Gesetze zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und zur Sicherung der
Energieversorgung. Ein eigenes Kapitel ist der Konzessionsvergabe sowie der Planungshoheit der
Kommunen - insbesondere der Bauleitplanung - als Beitrag zur Verwirklichung der kommunalen
energiepolitischen Vorstellung gewidmet.Ausführungen zu den neuen Energieeinsparverordnungen
(EnSikuMaV und EnSimiMaV) zum Energieumweltrecht sowie zu den Vorgaben des
Gebäudeenergiegesetzes die die Kommunen in ihrer Rolle als Energieverbraucher betreffen
runden die Darstellung ab.Begründet von Prof. Dr. iur. Hans-Günter Henneke Geschäftsführendes
Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages Honorarprofessor an der Universität Osnabrück
fortgeführt von Dr. Klaus Ritgen Referent beim Deutschen Landkreistag.Unter der in jüngerer
Zeit rasch anwachsenden Literatur im Segment des Energierechts nimmt das Werk von (...) Ritgen
angesichts seiner Spezialisierung auf das kommunale Energierecht und der gelungenen Verzahnung
von allgemeiner rechtlicher Darstellung und praxisbezogener Fokussierung eine Sonderstellung
ein. (...) einen kompakten Wegweiser durch das kommunale Energierecht verfasst der dem nach
speziellen Praxislösungen suchenden Anwender aber auch demjenigen der sich erstmals umfassend
in die Materie einarbeiten will zur Anschaffung empfohlen werden kann.(Prof. Dr. Thomas Mann
DVBI 14 2014)