Steht ein Beamter im Verdacht ein Dienstvergehen begangen zu haben so gehört die Einleitung
und Durchführung eines behördlichen Disziplinarverfahrens zu den Dienstpflichten des
Dienstvorgesetzten. Durchführung der disziplinaren Ermittlungen eines Ermittlungsführers
bedienen. Vor diesem Hintergrund sind solide Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen des
Bundesdisziplinargesetzes (BDG) über den Ablauf des behördlichen Disziplinarverfahrens für
Beamte des höheren sowie des gehobenen Dienstes unverzichtbar. Das Lehrbuch bringt daher zum
einen den in der Ausbildung befindlichen Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen und höheren
Dienstes die einzelnen Verfahrensschritte des behördlichen Disziplinarverfahrens und die ihnen
zugrunde liegenden rechtlichen Grundlagen nahe und ermöglicht ihnen den Zugang zu dieser
durchaus anspruchsvollen und prüfungsrelevanten Materie. Zum anderen gibt es den in der Praxis
disziplinar verantwortlichen Beamten die Möglichkeit im Bedarfsfalle zu allen wesentlichen
Aspekten des Verfahrens vertiefende Hinweise und Problemerörterungen zu finden. Dementsprechend
erläutert das Werk in der Reihenfolge der typischen Verfahrensschritte die jeweils zu
beachtenden rechtlichen Vorgaben inklusive etwaiger flankierender Maßnahmen und Konsequenzen -
also z.B. auch die verfahrensbegleitende Möglichkeit einer Suspendierung die
einleitungsspezifische Folge einer Beförderungssperre oder den Einfluss eines sachgleichen
Strafverfahrens auf das Disziplinarverfahren. Aufgrund der Tätigkeit des Verfassers als
Hochschullehrer am Fachbereich Bundespolizei der Hochschule des Bundes für öffentliche
Verwaltung seiner Dozententätigkeit in Fortbildungsveranstaltungen der Bundespolizeiakademie
sowie seiner disziplinarrechtlichen Beratungen von Praxisdienststellen der Bundespolizei werden
Detailaspekte des Verfahrensrechtes (beispielsweise bei den disziplinaren Zuständigkeiten) aus
dem Blickwinkel der Bundespolizei beleuchtet. Gleichwohl ist das Lehrbuch auch für andere dem
Bundesdisziplinargesetz unterfallende Bundesbehörden und von seiner Grundstruktur her auch für
landesbehördliche Disziplinarverfahren brauchbar und hilfreich da die wesentlichen
Verfahrensabläufe und Grundprobleme identisch oder vergleichbar sind. Prof. Dr. Ralf Röger
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Fachbereich Bundespolizei Lübeck.