Seit der Föderalismusreform I sind die Länder für das Versammlungsrecht ausschließlich
zuständig.Der Kommentar zum Sächsischen Versammlungsgesetz (SächsVersG) trägt dem Rechnung und
erläutert alle Paragrafen in einer praxistauglichen Form.Dargestellt werden allgemeine
Regelungen wie Namensangabe des Veranstalters Waffentragungsverbot das Uniformverbot so auch
die Themen: Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen öffentliche Versammlungen unter
freiem Himmel und Aufzüge sowie die Straf- und Bußgeldvorschriften.Die vorliegende
Kommentierung soll der Sächsischen Polizei und den Praktikern eine Hilfestellung bieten die
Regelungen des SächsVersG in der Praxis zur Anwendung zu bringen. Mit dem Werk soll der Zweck
des Gesetzes - eine durch die Verfassung verbürgte Versammlungsfreiheit als ein für die
freiheitliche demokratische Grundordnung besonders bedeutsames Grundrecht - verdeutlicht
werden.Die Autoren Hartwig Elzermann Polizeidirektor und Prof. Dr. Henning Schwier sind beide
Dozenten an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg O. L.