Das Thema Fundrecht ist für die meisten Gemeinden eine unliebsame Pflichtaufgabe die mit viel
Aufwand verbunden ist. Rechtstechnisch ist die Materie der konkurrierenden Gesetzgebung
zuzurechnen. Mit den Vorschriften des Fundrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch hat der Bund von
seinem Gesetzgebungsrecht Gebrauch gemacht. Die Länder haben deshalb die Möglichkeit
Regelungen zum (Verwaltungs-)Verfahren zu treffen. Dies ist in allen Bundesländern geschehen
und in das Werk eingearbeitet. Ziel des vorliegenden Handbuchs ist es den in der Praxis damit
Befassten das tägliche Geschäft des Fundwesens durch rechtliche Hinweise Muster und
Zusammenfassungen der Thematik näher zu bringen und Hilfestellung zu geben. Änderungen des
Gesetzgebers mit der Zielrichtung der Rechtsklarheit das Fundrecht den heutigen
Lebensbedingungen und Wirtschaftsverhältnissen anzupassen sind in diesem Werk berücksichtigt.
Der Titel wurde von Georg Huttner Oberamtsrat a. D. ehemals Leiter des Ordnungsamtes der
Stadt Eislingen Fils begründet und wird von Uwe Schmidt Hauptamtlicher Dozent beim Hessischen
Verwaltungsschulverband Verwaltungsseminar Kassel fortgeführt.