Eigenbetriebe als rechtlich selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts sind der Prototyp
der organisatorisch und wirtschaftlich verselbständigten Anstalt.Sie sind mit eigener
Wirtschaftsführung und die der Werkleitung unwiderruflich übertragene Kompetenz zur
selbständigen Erledigung der laufenden Betriebsführung einschließlich der Vertretung nach außen
ausgestattet. Eigenbetriebe haben die Pflicht zu doppelter Buch- und kaufmännischer
Wirtschaftsführung.Die Eigenbetriebe bieten praktische Vorteile wie die Festlegung eines
Anschluss- und Benutzungszwangs zugunsten der Anstalt Möglichkeit eines öffentlich-rechtlichen
Tätigwerdens der Anstalt einschließlich der Erhebung von Kommunalabgaben.Der Kommentar
Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung erläutert das Recht der Eigenbetriebe und der Anstalten
des Öffentlichen Rechts anschaulich praxisnah und kompetent.Die Kommentierung ist an den
Bedürfnissen der Praxis orientiert und erleichtert damit auch den ehrenamtlichen
Organmitgliedern ihre Aufgabenwahrnehmung.Somit eignet sich der Titel für Stadt- Gemeinde- und
Kreisverwaltungen Zweckverbände Eigengesellschaften Eigenbetriebe Rechnungsprüfungsämter
die örtl. Prüfung beim Landesrechnungshof Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Kommunalaufsichtsbehörden und die kommunalen Spitzenverbände.Klaus Schmidt Dipl. Kaufmann
Geschäftsführender Gesellschafter der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft.
Dornbach GmbH Heiko Bokelmann Dipl.-Kfm. Geschäftsführender Gesellschafter der
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Dornbach GmbH und Dr. jur. Jochen Hell
Rechtsanwalt Geschäftsführender Gesellschafter der Dornbach GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft
beraten Kommunen und kommunale Einrichtungen und sind ausgewiesene Kenner der Materie.