Der Praxis-Kommentar behandelt in der 8. aktualisierten Auflage sowohl das Landeshundegesetz
Nordrhein-Westfalen als auch die bundesrechtlichen Regelungen zur Hundehaltung. Berücksichtigt
werden die neuere Rechtsprechung und Literatur. Kompakt und praxisnah werden die Regelungen
zur Hundehaltung erläutert wie diese in der Praxis zu handhaben sind und welche Vorschriften -
wie z.B. Anzeigepflicht Sachkundebescheinigung Kennzeichnung Erlaubnispflicht sichere
Unterbringung Anleinzwang Maulkorbzwang Haftpflichtversicherung - besonders beachtet werden
müssen. Anschaulich informiert die Ausgabe über alle wesentlichen Einzelvorschriften des Landes
sowie über einschlägige bundesrechtliche Regelungen wie z.B. das Tierschutzgesetz die
Einfuhrvorschriften für gefährliche Hunde oder die Tierschutz-Hundeverordnung. Ein Anhang mit
Hilfen zur Formulierung von Entscheidungen der Durchführungsverordnung und dem
Gebührenverzeichnis zum Landeshundegesetz rundet die Darstellung ab. Der Praxis-Kommentar
eignet sich für die gesamte Kommunalverwaltung Polizei- und Ordnungsbehörden Gerichte und
Rechtsanwälte Hundezüchter und Hundeausbilder jede(n) Hundehalter(in) Tierasyle kurz
sämtliche mit Hunden befassten Institutionen und Personen im Land Nordrhein-Westfalen. Der
Verfasser Günter Haurand Regierungsdirektor ist Dozent für Polizei- und Verwaltungsrecht
Kommunal- und Ordnungswidrigkeitenrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
Nordrhein-Westfalen. "Für den Verwaltungspraktiker [...] ist der Kommentar ein unentbehrliches
Hilfsmittel. Darüber werden alle an Fragen des (Landes-)Hunderechts Interessierte [...]
hervorragend informiert." (Prof. Dr. J. Vahle DVP Ausgabe 4 2014) "Auch wenn Haurands
Kommentierung sich auf das Land NRW bezieht kann sie in vielen Bereichen auf das Recht anderer
Länder übertragen werden. Hier ist etwa zu denken an die hilfreichen Ausführungen zur
Feststellung der konkreten Gefährlichkeit eines Hundes zum Begriff der Zulässigkeit in Bezug
auf die Hundehalter sowie zu den Nebenbestimmungen zur Erlaubnis zur Haltung eines gefährlich
eingestuften Hundes. Das Werk kann uneingeschränkt für die mit dem Hunderecht befassten
Behördenmitarbeiter und Juristen empfohlen werden." (RiSG Dr. Martin Kellner LL.M(Vanderbilt)
Verwaltungsrundschau 2 2020)