Der Kommentar Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) ist für den Rechtsanwender in der
Verwaltungspraxis sowie für den gesamten öffentlichen Dienst in den Bundesländern eine
kompetente und wichtige Orientierungs- und Arbeitshilfe.Bei der Erläuterung der einzelnen
Vorschriften des Beamtenstatusgesetzes orientieren sich die Verfasser dabei vor allem auch an
den Bedürfnissen und Interessen der Kommunalverwaltungen in den Ländern.Der Titel beinhaltet
eine Einführung mit der Historie der Gesetzesentstehung und dem Inhalt des
Beamtenstatusgesetzes. Die Kommentierungen sind praxisnah ausgestaltet unter Einbeziehung von
entsprechenden Beispielen und Übersichten. Im Anhang sind die Texte der ergänzenden
Rechtsvorschriften abgedruckt. Ein Stichwortverzeichnis ermöglicht es dem Benutzer sich den
Inhalt des Werkes zu erschließen.Die Kommentierung erleichtert damit den praktischen
Aufgabenvollzug denn es müssen immer zwei Gesetze parat sein: das Beamtenstatusgesetz und das
jeweilige Landesbeamtengesetz. Der Kommentar wendet sich an alle mit der Materie befassten
Personen insbesondere an Mitarbeitende in Kommunalverwaltungen und Landesbehörden an
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Auszubildende und Studierende.Renate Zentgraf lehrt an der
Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung Abteilung Mühlheim dort war ebenfalls Karin
Metzler-Müller bis zu ihrer Emeritierung Ende Februar 2020 tätig. Reinhard Rieger leitete beim
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg im zentralen Personalamt bis September 2019 die
Abteilung Dienst- und Tarifrecht nebenamtlich lehrt er an der Hochschule für angewandte
Wissenschaften öffentliches Dienstrecht. Erich Seeck war (bis zum Eintritt in den Ruhestand
Ende Mai 2010) Leiter des Dienstrechtsreferats im Innenministerium seit dem 1.1.2010 im
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein. Reinhard Rieger und Erich Seeck begleiteten
als zuständige Referatsleiter das Gesetzgebungsverfahren im Vorfeld und im parlamentarischen
Verfahren.Die Ausführungen zum BeamtStG übertreffen im Hinblick auf die Breite und die Tiefe
der Ãœberlegungen das was die meisten gebundenen Kommentare zu diesem Gesetz
bieten.(Zeitschrift für Beamtenrecht Heft 12 2015)Das Werk ist mit seiner leicht
verständlichen Sprache und seinen hervorragend didaktisch aufbereiteten Ausführungen eine
wichtige Grundlage für die Arbeit in Behörden Gerichten und in der Lehre. Der Kommentar sollte
in keiner Bibliothek fehlen in welcher sich die Nutzer über die Materie des
Beamtenstatusgesetzes informieren wollen.(Dr. Maximilian Baßlsperger Zeitschrift für
Beamtenrecht Ausgabe 05 2018)Der Kommentar Beamtenstatusgesetzt (BeamtStG) bietet in einer
klaren verständlichen Sprache und mit methodisch gut aufbereiteten Ausführungen eine Grundlage
für die Arbeit in kommunalen Behörden Ämterns sowie Gerichten.(Komba Rundschau Ausgabe 01
2022)Der Kommentar ist für Rechtsanwender in der Verwaltungspraxis sowie für den gesamten
öffentlichen Dienst eine kompetente und wichtige Orientierungs- und Arbeitshilfe. Die
Kommentierungen sind praxisnah ausgestaltet unter Einbeziehung von entsprechenden Beispielen
und Übersichten.(Niedersächsiche Rundschau Ausgabe Nr. 3 2017)Darüber hinaus hat mich die
Kommentierung dieses Gesetzes aufgrund des handgerechten Umfangs von Beginn an neugierig
gemacht und mir bereits beim ersten Durchblättern den Eindruck vermittelt dass die Autoren den
Lesern viel Wissenswertes auf interessante Art und Weise auf den Weg geben möchten. [...]
Schließlich bleibt festzuhalten dass die vertiefte Durchsicht des Werkes meinen ersten
Eindruck bestätigt hat.Durch das Buch konnte ich meine bisherigen Kenntnisse insbesondere zum
Hessischen Landesbeamtenrecht erweitern sodass ich es mit Freude als Nachschlagewerk in meinen
dienstlichen 'Handapparat' aufgenommen habe.(Regierungsrätin Nicole Weber Staatsanzeiger für
das Land Hessen Nr. 19 2017)