Die Rechtsform kommunaler Unternehmen hat in Bayern eine größere Bedeutung als in anderen
Bundesländern. Das beweist nicht nur die hohe Zahl kommunaler Eigenbetriebe sondern auch die
Tatsache dass die Mitte der neunziger Jahre von Bayern bundesweit erstmals geschaffene
Rechtsform des Kommunalunternehmens von vielen Unternehmen angenommen wurde. Im Titel "Recht
der Eigenbetriebe und der Kommunalunternehmen in Bayern" finden sich übersichtliche
detaillierte und praxisnahe Erläuterungen des Rechts der kommunalen Unternehmen. Dazu gehören
die Darstellung des verfassungs- und europarechtlichen Rahmens kommunaler Wirtschaftsbetätigung
und die Behandlung der allgemeinen landesrechtlichen Grundlagen des kommunalen
Unternehmensrechts. Die Regelungen der bayerischen Gemeindeordnung in Bezug auf die
Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen - auch für gemeinsame Kommunalunternehmen - werden
ausführlich kommentiert ebenso wie die einzelnen Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung und
der Kommunalunternehmensverordnung. Zudem enthält das Werk detaillierte Erläuterungen zu
Bilanzierungsproblemen und zu steuerrechtlichen Fragen. Der "Schulz Wager" liefert
Eigenbetrieben Kommunalunternehmen ihren kommunalen Trägern und den Aufsichtsbehörden
zuverlässige und kompetente Informationen über alle einschlägigen Rechtsfragen. Der besondere
Vorteil des Werks liegt in seinem Gesamtansatz vom europäischen Recht bis hin zur EBV und zur
KUV. Norbert Schulz Ltd. Ministerialrat a. D. viele Jahre im Bayerischen Staatsministerium
des Innern für Kommunales Unternehmensrecht zuständig in seinem Verantwortungsbereich wurden
die Reformen des Unternehmensrechts und das Kommunalunternehmen konzipiert. Monika Wager
verfügt als Revisionsdirektorin a. D. im Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband über
langjährige betriebswirtschaftliche und juristische Erfahrungen aus der Beratung und Prüfung
kommunaler Unternehmen. "Alles in allem handelt es sich um eine kompakte und praxisnahe
Darstellung der eigenbetriebe und Kommunalunternehmen in Bayern. (...) Ein Nachschlagewerk mit
diesem Inhalt und in dieser Qualität wäre für Verwaltung Mandatsträger und sonstige
Entscheider im kommunalen Umfeld in jedem Bundesland zu wünschen." (Die Gemeinde April 2014)