Wer in einem staatlichen Verfahren beschuldigt wird darf sich verteidigen. Dieser Grundsatz
gehört zu den Prinzipien eines fairen Verfahrens und ist Teil unseres
Rechtsstaatsverständnisses. Allerdings und das macht es schwierig wissen die meisten Menschen
nicht wie sie sich in solchen Situationen richtig und effektiv verteidigen können sodass nur
durch die Hilfestellung eines Verteidigers sichergestellt werden kann dass der Beschuldigte
auch wirklich ein faires Verfahren erhält.°°Martin Manzel befasst sich mit der Frage wie das
Recht auf Verteidigerkonsultation im deutschen und türkischen Wehrdisziplinarrecht ausgestaltet
ist und untersucht sämtliche Verfahrensabschnitte der militärischen Disziplinarverfahren beider
Länder. Als gemeinsamer Rechtsrahmen der sowohl in Deutschland als auch in der Türkei gilt
dient die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) die in Art. 6 EMRK ebenfalls das Recht
auf ein faires Verfahren garantiert. Während in der Türkei die Wehrdisziplinarrechtsreform von
2013 EMRK-Konformität herstellte herrscht gerade in Deutschland diesbezüglich noch
Handlungsbedarf.°°