Die Zahl an Steuerfällen und deren Komplexität steigt immer weiter die Zahl an Finanzbeamten
kann nicht Schritt halten. Seit 2017 ist der Einsatz von Risikomanagementsystemen mit denen
die Steuerverwaltung teil- oder vollautomatisiert Steuerfälle bearbeitet gesetzlich geregelt.
Philipp Heller untersucht und bewertet diese Systeme auf ihre Rechtsnatur die Vereinbarkeit
ihres Einsatzes und ihrer Rechtsgrundlage mit dem Grundgesetz das Wirken im föderalen Gefüge
die Rechte der Steuerpflichtigen und eine unabhängige Kontrolle hin. Im Ergebnis kann die
Finanzverwaltung solche Systeme - insbesondere künstliche Intelligenz - einsetzen die
Rechtsgrundlagen in der Abgabenordnung sollten jedoch konkrete und kontrollierbare Leitlinien
vorgeben.°°Philipp Heller leistet einen Beitrag zum Diskurs über das Verhältnis von
menschengemachtem Recht und Anwendungen der Künstlichen Intelligenz beim Vollzug der
Steuergesetze.