Unter dem kriminalpolitisch wichtigen Aspekt der Rückfallkriminalität ist besonders zu
berücksichtigen dass die kriminalpolitischen Erwartungen an das Strafrecht mit den Befunden
der empirischen Wissenschaft konfrontiert werden sollen. Dies wird ohne Zweifel von der
Rationalität und vor allem von der ethischen Legitimität des ganzen Rechtssystems gefordert. In
diesem Beitrag geht es um die Frage was sich den kriminologischen Untersuchungsbefunden über
die spezialpräventive Wirksamkeit eines divertierenden Strafrechts entnehmen lässt. Zunächst
wird auf dieProblematik der Rückfallkriminalität im allgemeinen eingegangen. Im zweiten Teil
wird das innovative strafrechtliche Institut der Diversion dargestellt nämlich ihre
Entwicklung und Struktur die Vorteile der Diversionsstrategien ihre Anwendungshäufigkeit und
die kriminalpolitischen Einwände gegen die Diversionsbewegung. Sodann wird insbesondere geprüft
ob nach dem gegenwärtigen Stand der Sanktionsforschung der Schluß der aktuellen Kritik gegen
die spezialpräventive Effizienz der Diversionsmaßnahmen berechtigt ist. Zum Schluß werden die
realen Chancen der Diversion zur Bekämpfung der (Rückfall-) Kriminalität untersucht.