Die umfassende Änderungdes EBRG durch das 2. EBRG-ÄndG setzt die EBR-Richtlinie 2009 38 EG um.
Verbesserte Regelungen für die Beteiligung von Europäischen Betriebsräten ihre Zusammenarbeit
mit nationalen Arbeitnehmervertretungen und die Neuverhandlung von Vereinbarungen stehen für
die einschneidenden Änderungen.Die 3. Auflage des EBRG-Kommentarsgeht auf sämtliche vielfach
ergänzte und neu strukturierte Regelungen ein und informiert auf dem neusten Stand über:Inhalt
Umfang und Zeitpunkt von Information und Konsultation durch die zentrale Leitung und der damit
verbundenen Ebenenabstimmung den Auskunftsanspruch der EBR-Akteure gegenüber der zentralen
Leitung zur Errichtung eines Gremiums sowie die Berichtspflicht der EBR gegenüber allen
nationalen Interessenvertretungen oder den Arbeitnehmern unmittelbar die Zusammensetzungsregeln
des besonderen Verhandlungsgremiums und des EBR Soll-Vorschriften für Inhalte von
EBR-Vereinbarungen die Möglichkeit und Voraussetzung einer Neuverhandlung von Vereinbarungen
bei wesentlichen Strukturänderungen Fortbildung Sachverständigenheranziehung und Kostentragung
Umfang und Grenzen der Fortgeltung bestehender Vereinbarungen sowieSanktionen und
Unterlassungsanspruch als unionsrechtswidrige Umsetzungsdefizite Auswirkungen des Brexits auf
die Mandate von EBR-Mitgliedern in und aus UK Änderung von EBR-RL und EBRG zur Zulässigkeit von
Sitzungsteilnahmen und Beschlussfassungen per Videokonferenz für Mandatsträger in der
Seeschifffahrt.Die Neuauflage berücksichtigt die umfangreiche Entwicklung der Rechtsprechung
auf europäischer wie nationaler Ebene etwa Entscheidungen des EuGH zu Rechtsakten der EU und
von Spruchkörpern der Mitgliedsstaaten insbesondere in Fällen von Verstößen gegen
Unterrichtungs- und Anhörungspflichten.Besonders praxisnah:Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung wird zusätzlich zur Kommentierung der
Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Aktiengesellschaft nach dem SEBG und der
SE-Richtlinie erläutert.Konkrete Hinweise zur Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in
Unternehmen ein Musterbrief an die Unternehmensleitung sowie eine Muster-EBR-Vereinbarung
unterstreichen die Beratungsnähe.Das Werk richtet sich an EBR-Initiatoren -Mitglieder
-Berater -Betreuer Arbeitgeberverbände Gewerkschaften Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit
wie Experten in Wissenschaft Verwaltung und Politik.Die Autorenbringen ihre
Beratungserfahrungen in der Betreuung von EBR- und SE-Gremien ein. Sie waren in das
Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung der EBR-RL und zur Änderung des EBRG eingebunden: Prof.
Dr. Thomas Blanke Oldenburg Ralf-Peter Hayen Ass. jur. Referatsleiter DGB Bundesvorstand
Abteilung Recht Berlin Olaf Kunz Rechtsanwalt Leiter der Tarifabteilung der IG Metall
Bezirksleitung Küste Hamburg Dr. Sandra Birte Carlson LL.M. Rechtsanwältin und Fachanwältin
für Arbeitsrecht Nürnberg.