Das Examinatorium bereitet den examensrelevanten Stoff des Allgemeinen Verwaltungsrechts und
des Verwaltungsprozessrechts auf. Es ist zugeschnitten auf die spezifischen Anforderungen des
Staatsexamens und ermöglicht eine auf das Verständnis der Grundlagen und der Zusammenhänge des
Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts setzende Wiederholung des
examensrelevanten Stoffs. Inhaltlich ist die Stoffauswahl auf das Unerlässliche beschränkt auf
die gängige Ausbreitung aller möglichen Fallkonstellationen und auf die Darstellung aktueller
Entscheidungen wurde bewusst verzichtet nicht jedoch auf die Veranschaulichung von Problemen
durch einzelne Beispiele. Dabei wird der Stoff des Allgemeinen Verwaltungsrechts durchgängig
mit dem des Verwaltungsprozessrechts verzahnt und durch zahlreiche Verweise auf die typischen
Problemkonstellationen intensiv mit dem Besonderen Verwaltungsrecht sowie dem Verfassungsrecht
und dem Europäischen Unionsrecht in Beziehung gesetzt. Die Darstellung orientiert sich dabei an
der Umsetzung vorhandenen Wissens in eine Falllösung: Das Examinatorium arbeitet intensiv mit
Aufbauhinweisen Prüfungsschemata und Formulierungstipps. Einzelne examensrelevante
Spezialbereiche des Allgemeinen Verwaltungsrechts etwa das Staatshaftungsrecht und das
Verwaltungsvollstreckungsrecht werden schlank auf die Bedürfnisse der Examenskandidaten
ausgerichtet dargestellt.