Der praktisch bedeutsamste Fall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen
Krankheit. Zwar kann die Krankheit alleine eine Kündigung niemals rechtfertigen jedoch ist sie
auch kein Kündigungshindernis. Für den Arbeitnehmer treten neben der Belastung der Erkrankung
noch die Gefahr des Verlustes der beruflichen Existenz auf denn es kann auch während der
bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine Kündigung wegen Krankheit ausgesprochen werden. Die
Rechtsprechung unterscheidet vier Fallgruppen der krankheitsbedingten Kündigung deren
Besonderheiten in der vorliegenden Arbeit anhand einiger Praxisfälle beleuchtet werden. Die
krankheitsbedingte Kündigung erfasst alle Fallgestaltungen bei denen die Krankheit und die
daraus folgende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers den Arbeitgeber zum Ausspruch einer
Kündigung veranlassen. Die rechtlichen Probleme die sich in diesem Zusammenhang ergeben sind
vielfach nicht gesetzlich geregelt sondern werden im Wesentlichen der Rechtsprechung
überlassen. Daher soll der Schwerpunkt dieser Arbeit auf die Darstellung der zahlreichen
gerichtlichen Entscheidungen gelegt werden. Auch wenn die Rechtsprechung in den letzten Jahren
einige Grundsätze herausgearbeitet hat so wird deutlich dass trotzdem manches widersprüchlich
erscheint. Es wird immer wieder betont dass jede Wertung der einzelnen Gesichtspunkte die im
Rahmen der krankheitsbedingten Kündigung geprüft werden müssen einzelfallabhängig ist und
festgelegte Grenzwerte die eine Kündigung rechtfertigen nicht existieren. Im Hauptteil der
Arbeit werden die vier von der Rechtsprechung unterschiedenen Fallgruppen der Krankheitsarten
die jeweils einen Kündigungsgrund darstellen können verdeutlicht. Zu Beginn wird auf den
allgemeinen Begriff der Kündigung eingegangen und darlegt welche Kündigungsarten existieren.
Da die Höhe der Entgeltfortzahlung im Rahmen der zu prüfenden wirtschaftlichen Belastung die
die krankheitsbedingte Fehlzeit des Arbeitnehmers verursacht von erheblicher Bedeutung ist
wird darauf folgend ein kurzer Überblick über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gegeben.
Ferner wird auch anhand einiger Grafiken darlegt welche wirtschaftlichen Auswirkungen die
krankheitsbedingten Fehlzeiten auf die deutsche Wirtschaft haben. Des Weiteren wird der
Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes sowie die soziale Rechtfertigung die in diesem
Zusammenhang gegeben sein muss erläutert. Aufgrund der Tatsache dass lediglich die
Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers arbeitsrechtlich von Bedeutung ist und nicht die Krankheit
als solche wird zudem der Unterschied zwischen dem medizinischen Krankheitsbegriff und der
Arbeitsunfähigkeit verdeutlicht. Außerdem werden einige Einzelfälle kündigungsrechtlich
problematischer Krankheitslagen dargestellt. Hierzu gehören die Kündigung des Arbeitnehmers
aufgrund einer Alkoholabhängigkeit oder einer HIV-Infektion sowie die Kündigung aufgrund eines
Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.