Anfang November 2008 trat das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von
Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Das MoMiG bildet den vorläufigen Abschluss verschiedenster
Bestrebungen das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) seit
dessen Inkrafttreten 1892 umfassend zu reformieren. Zudem reagiert der deutsche Gesetzgeber mit
dem MoMiG auf nationale und internationale Entwicklungen in der Wirtschaft der Gesellschaft
und der Rechtsprechung. Um dabei insbesondere der Ausbreitung der englischen Private Limited by
shares zu Lasten der GmbH innerhalb des deutschen Rechtsraumes entgegenzuwirken und um der
Rechtsprechung des EuGH Rechnung zu tragen hat der deutsche Gesetzgeber mit dem MoMiG eine
Vielzahl von Regelungen des GmbHG ergänzt und angepasst. Schwerpunkte des MoMiG auf die in
dieser Untersuchung ausführlicher eingegangen wird sind einerseits Erleichterungen bei der
Kapitalaufbringung und bei der Übertragung von Geschäftsanteilen andererseits die Möglichkeit
einer Verwaltungssitzverlegung ins Ausland der gutgläubige Erwerb von Geschäftsanteilen sowie
Neuregelungen im Bereich des Cash-Pooling und die Regulierung des Eigenkapitalersatzrechts.
Ziel der vorliegenden Untersuchung ist daher ein Vergleich von GmbH und Limited unter
besonderer Berücksichtigung der bereits genannten Schwerpunkte des MoMiG sowie einer
Darstellung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Zum allgemeinen Verständnis der
Thematik beginnt die Untersuchung mit einem Überblick über die Entstehung des GmbHG und dessen
zeitlicher Fortentwicklung. Im Besonderen wird auf europäische Regelungen und Entscheidungen
des EuGH eingegangen die maßgeblich zum Erlass des MoMiG beigetragen haben. Daran anschließend
folgt als Schwerpunkt der Untersuchung der Vergleich von GmbH UG und Limited unter besonderer
Beachtung der durch das MoMiG bedingten Änderungen. Herausgestellt werden der Gründungsakt der
genannten Gesellschaften der Kreis ihrer Gesellschafter die inhaltlichen Mindestanforderungen
des jeweiligen Gesellschaftsvertrages sowie die Regelungen zur Haftung und die Möglichkeiten
der Gesellschaften in der Krise. Im abschließenden Kapitel werden neben einem kurzen Fazit des
Vergleichs zwischen GmbH und Limited erste Erfahrungen mit der UG aufgezeigt und ein Ausblick
gewagt ob dem Gesetzgeber mit dem MoMiG die beabsichtigte umfassendste Reform des GmbH-Rechts
gelungen ist.